von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hat das LG München I mit Beschluss vom 9. Februar 2024 die Barabfindung auf EUR 1.886,05 je Aktie angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 10,3 % im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin gezahlten EUR 1.710,- (nachgebessert von ursprünglich EUR 1.632,-).
Die Antragsgegnerin und die Antragsteller können innerhalb von einem Monat ab Zustellung in die Beschwerde gehen.
LG München I, Beschluss vom 9. Februar 2024, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München
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