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Hannover, 24. November 2023 – Die Hauptversammlung der Viscom AG (ISIN DE0007846867), europäischer Marktführer für automatische optische Inspektionssysteme in der Elektronikindustrie, hat am 24. November 2023 der formwechselnden Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) mit großer Mehrheit zugestimmt. Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der künftigen Viscom SE wurden die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende), Herr Dipl.-Ing. Volker Pape (Stellvertreter) und Herr Prof. Dr. Ludger Overmeyer bestellt. Zu Mitgliedern des Vorstands der künftigen Viscom SE hat der Aufsichtsrat heute Herrn Dr.-Ing. Martin Heuser, Herrn Dipl.-Ing. Carsten Salewski sowie Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel bestellt. Damit ist die Ämterkontinuität in der künftigen Viscom SE gewahrt.
Mit dem Beschluss der Hauptversammlung liegt die wesentliche Voraussetzung für den Formwechsel in die Rechtsform der SE vor. Vor der Anmeldung des Formwechsels in die SE ist noch das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren nach dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SEBG) abzuschließen, das aktuell durchgeführt wird. Sobald die Parteien des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens eine Einigung über die künftige Mitbestimmung in der Viscom SE erzielt haben, spätestens aber sechs Monate nach der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2023, kann der Formwechsel zum Handelsregister angemeldet werden. Erst mit der dann folgenden Eintragung in das Handelsregister wird der Formwechsel wirksam.
Die rechtliche Identität der Gesellschaft und ihre Börsennotierung bleiben durch den Formwechsel unberührt. Die Aktionäre sind automatisch so an der künftigen Viscom SE beteiligt, wie bisher an der Viscom AG. Für sie ergeben sich durch den Formwechsel keine wesentlichen Änderungen.
Die SE als europäische Rechtsform steht für internationale und moderne Unternehmen, die sich nicht nur als Teil eines nationalen Systems verstehen, sondern vielmehr als europäisches Unternehmen Internationalität signalisieren wollen. Die Rechtsform der SE ist insbesondere bei internationalen Arbeitskräften und Kunden anerkannt und soll zudem den künftigen Zutritt zu anderen Märkten erleichtern.
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