Freitag, 24. November 2023

Dr. Ruthardt zur Berücksichtigung von unmittelbar nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen

Dr. Frederik Ruthardt: Entscheidungsorientiertes Stichtagsprinzip vs.Wurzeltheorie: Zur Berücksichtigung von unmittellbar nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen – OLG München, Beschluss vom 07.01.2022 – 31 Wx 399/108 –
BewertungsPraktiker 2023, 123 ff.


Nach Ansicht des Autors verdeutlicht die unterschiedliche Auslegung durch das LG München I und das OLG München zum Verkauf von zwei verbundenen Unternehmen zwei Tage nach dem Stichtag die "inhärenten Unschärfen des Konzepts der Wurzeltheorie". Eine praktikable Abgrenzung lässt sich nach seiner Meinung durch die Anwendung des "entscheidungsorientierten Stichtagsprinzips" vornehmen.

Als Fazit kommt er für die (Nicht-)Berücksichtigung von Beteiligungskäufen bzw. -verkäufen zu dem Ergebnis (S.125):

- Sofern die Beteiligungskäufe bzw. -verkäufe von der Durchführung und Wirksamkeit der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme abhängen, ist im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Bewertungsanlässe im Einklang mit der Rspr. bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts nach IDW S 1 von den daraus zu erwartenden Effekten zu abstrahieren.

- Sofern die Beteiligungskäufe bzw. -verkäufe von der Durchführung und Wirksamkeit, der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme nicht abhängen, sind die daraus erwarteten Effekte gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit zu berücksichtigen. Sofern im konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Beteiligungskauf (Beteiligungsverkauf) der erwartete Kaufpreis (Verkaufspreis) dem Gegenwert der erworbenen (verkauften) Zahlungsströme aus der entsprechenden Beteiligung entspricht (d.h. von einer Kapitalwertneutralität der Maßnahme ausgegangen werden kann), kann vereinfachend von einer Abbildung des Kaufs (Verkaufs) abstrahiert werden.

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