von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hat das Landgericht
München I mit heutigem Beschluss die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegen, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird.
Das Landgericht hatte nach einer pandemiebedingten Verschiebung die Sache am 30. und 31. März 2023 verhandelt und dabei die Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp und Dr. Stephan Eberl von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz umfassend zu der Unternehmensbewertung angehört.
LG München I, Beschluss vom 29. November 2023, Az. 5 HK O 5321/19Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus)
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