Donnerstag, 9. November 2023

Atlantic BidCo GmbH: Wasserstandsmitteilung zum Delisting-Erwerbsangebot für Aareal-Aktien - Bieterin kommt nunmehr auf über 90 %

Atlantic BidCo GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Atlantic BidCo GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.


Die Atlantic BidCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 19. Oktober 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Deutschland, zum Erwerb aller nennwertlosen Namensaktien, die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, an der Aareal Bank AG (ISIN DE000A37FT90) (die „Aareal-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 33,20 je Aareal-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endet am 21. November 2023, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 8. November 2023, 18.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 462.573 Aareal-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,77 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Aareal Bank AG.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 54.036.743 Aareal-Aktien, was einem Anteil von ca. 90,28 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Aareal Bank AG entspricht. Darin enthalten sind auch unbedingte und ohne zeitliche Verzögerung zu erfüllende Ansprüche der Bieterin auf Übertragung von Aareal-Aktien. Die Stimmrechte aus den von der Bieterin gehaltenen Aareal-Aktien werden der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l., Luxemburg, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Aareal-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Aareal Bank AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Aareal-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Frankfurt am Main, 9. November 2023

Atlantic BidCo GmbH

Wichtige Information:


Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Aareal Bank AG (die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot. Verbindlich für sämtliche das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Angebotsunterlage. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Angeboten durchgeführt. (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.atlantic-offer.com
im Internet am: 09.11.2023.

Frankfurt am Main, den 9. November 2023

Atlantic BidCo GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. November 2023

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Anmerkung der Redaktion:

Mit Überschreiten der 90-%-Schwelle ist ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich.

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