Dienstag, 10. Oktober 2023

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der HolidayCheck Group AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag mit der HolidayCheck Group AG, München, hat das LG München I die eingegangenen Spruchanträge zu dem Verfahren mit dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 8475/23 verbunden.

Die Hauptversammlung der HolidayCheck Group AG hatte am 24. Mai 2023 einem Beherrschungsvertrag mit der zu dem Medienkonzern Burda gehörenden Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag wurde am 29. Juni 2023 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. In dem Spruchverfahren wird die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,21 je Aktie und des Ausgleichs ("Garantiedividende") in Höhe von brutto EUR 0,22 überprüft.

LG München I, Az. 5 HK O 8475/23

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