Der Vorstand der Covestro AG hat am 26. Oktober 2023 entschieden, das laufende Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Dessen Beginn war mit der Bekanntmachung vom 28. Februar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt worden.
Das Aktienrückkaufprogramm sollte ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) erreichen und bis spätestens 28. Februar 2024 abgeschlossen werden. Das Volumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 29. Juni 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 4.687.991 Aktien; dies entspricht 2,4 % des Grundkapitals. Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei 42,50 Euro pro Aktie. Der Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug 199.216.990,70 Euro. Der Erwerb der Aktien der Covestro AG erfolgte durch von der Covestro AG beauftragte Banken über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Die zurückgekauften Aktien sollen, wie ursprünglich beabsichtigt, grundsätzlich eingezogen werden.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite von Covestro AG unter www.covestro.com/de/investors veröffentlicht.
Leverkusen, 27.Oktober 2023
Das Aktienrückkaufprogramm sollte ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) erreichen und bis spätestens 28. Februar 2024 abgeschlossen werden. Das Volumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 29. Juni 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 4.687.991 Aktien; dies entspricht 2,4 % des Grundkapitals. Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei 42,50 Euro pro Aktie. Der Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug 199.216.990,70 Euro. Der Erwerb der Aktien der Covestro AG erfolgte durch von der Covestro AG beauftragte Banken über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Die zurückgekauften Aktien sollen, wie ursprünglich beabsichtigt, grundsätzlich eingezogen werden.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite von Covestro AG unter www.covestro.com/de/investors veröffentlicht.
Leverkusen, 27.Oktober 2023
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