Im Rahmen des mittlerweile fast neun Jahren laufenden Verfahrens wurde eine Gremial-Entscheidung dem Firmenbuch übermittelt. Diese legt eine Bandbreite von 3,52 – 3,71 EUR fest, sofern es das Verfahren um die angemessene Barabfindung betrifft. Im strittigen Fall der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist die Lage weiterhin unklar. Das Firmenbuchgericht wird den Sachstand prüfen und weitere Schritte zeitnah setzen.
Quelle: IVA
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