Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (Wenckheim Privatstiftung, Ottakringer Privatstiftung und Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH) streben den Rückzug der Ottakringer Getränke AG von der Wiener Börse an. Dies betrifft die Beendigung der Handelszulassung der Stamm- und Vorzugsaktien für den betroffenen Streubesitz mit ca. 3 Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft, wobei es sich beim Streubesitz fast ausschließlich um Vorzugsaktien handelt. Die bestimmenden Hauptaktionäre erwägen ein Delisting-Angebot mit EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots – terminisiert bis zum 3. Oktober 2023 – einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung einer vollständigen Unternehmensbewertung beauftragen.
IVA: „Nach hohen Investitionen und schwachen Pandemiejahren erfolgt jegliche Bewertung für die Aktionäre zur Unzeit“ so IVA-Vorstand Florian Beckermann, „ein nachfolgender Gesellschafterausschluss ohne Börsennotierung steht zu befürchten. Ein angemessener Preis ohne Benachteiligung der Vorzugsaktien ist daher umso wichtiger.“ Im Jahr 2018 gab es einen für die Hauptaktionäre vorteilhaften Aktienrückkauf auf Basis eines Sachverständigengutachtens des renommierten Wirtschaftsprüfers PwC, wobei ein (durchschnittlicher) Wert von EUR 136,22 je Aktie ermittelt wurde. Bezeichnenderweise hieß es dabei von PwC: „Bei den Wertüberlegungen wurden allfällige stille Reserven nicht berücksichtigt.“
„Diese Preis-Bemessung kann daher von der Übernahmekommission nicht negiert werden. Ziel muss es für alle Beteiligten sein, am Ende des Tages einen fairen Preis für die vielen kleinen und treuen Ottakringer-Aktionäre zu finden, da für diese ein Abschied von der Börse in der Praxis auch ein Abschied vom Unternehmen bedeutet.“
Quelle: IVA
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