Montag, 21. August 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger kündigt Vorlage seines Gutachtens in den nächsten Wochen an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher angekündigt, sein Gutachten in den nächsten Wochen fertigzustellen, nachdem die Antragsgegnerin die angeforderten Unterlagen in einem für ihn zugänglichen Datenraum eingestellt habe. Ein Termin zur Erörterung der noch offenen Fragen könne daher noch vor Ende des Jahres - soweit erforderlich - stattfinden.

Das LG Dortmund hat bei der Antragsgegnerin den vom Gutachter erbetenen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von EUR 100.000,- netto (zzgl. USt. EUR 119.000,-) angefordert (nach bereits angeforderten EUR 150.000,- netto).

Das Gericht hatte mit einer "Anordnung nach § 7 Abs. 7 SpruchG" vom 28. April 2023 eine umfassende Vorlage von Unterlagen angeordnet ("Die Vorlagepflicht an den Sachverständigen besteht uneingeschränkt."): https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_9.html

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

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