von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der
innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher angekündigt, sein Gutachten in den nächsten Wochen fertigzustellen, nachdem die Antragsgegnerin die angeforderten Unterlagen in einem für ihn zugänglichen Datenraum eingestellt habe. Ein Termin zur Erörterung der noch offenen Fragen könne daher noch vor Ende des Jahres - soweit erforderlich - stattfinden.
Das LG Dortmund hat bei der Antragsgegnerin den vom Gutachter erbetenen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von EUR 100.000,- netto (zzgl. USt. EUR 119.000,-) angefordert (nach bereits angeforderten EUR 150.000,- netto).
Das Gericht hatte mit einer "Anordnung nach § 7 Abs. 7 SpruchG" vom 28. April 2023 eine umfassende Vorlage von Unterlagen angeordnet ("Die Vorlagepflicht an den Sachverständigen besteht uneingeschränkt."): https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_9.html
LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktECoriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
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