Oberndorf am Neckar
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 gefassten Beschlüsse erhoben hat:
1. den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten;
2. den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung Aufsichtsratsmitglieder) gefassten Beschluss, die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten;
3. den unter Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023) gefassten Beschluss, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das Geschäftsjahr 2023 zum Abschlussprüfer zu wählen;
4. die unter Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) gefassten Beschlüsse, Herrn Dr. Rainer Runte, Frau Dr. Regina Engelstädter und Herrn Nicolaus Bocklandt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen;
5. die unter Tagesordnungspunkt 8 (Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG) gefassten Beschlüsse über die Bestätigung (§ 244 Satz 1 AktG) von in den Hauptversammlungen am 27.08.2020 sowie am 03.08.2022 gefassten Beschlüssen, nämlich die Bestätigung (i) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019, (ii) des Beschlusses über die Aufhebung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 betreffend die Änderung der Ziff. 8.1. der Satzung, (iii) des Beschlusses über die Aufhebung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 über die Wahl von Herrn Andreas Heeschen zum Mitglied des Aufsichtsrats, (iv) des am 27.08.2020 gefassten Beschlusses über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, (v) des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2021, (vi) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 (vii) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie (viii) der am 03.08.2022 gefassten Beschlüsse über die Wahl von Herrn Dr. Rainer Runte und Frau Dr. Regina Engelstädter zu Aufsichtsratsmitgliedern.
Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court, unter dem Aktenzeichen 31 O 64/23 KfH anhängig.
Oberndorf am Neckar, im August 2023Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 11. August 2023
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