Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hat die Barabfindung der
Minderheitsaktionäre im Sinne des § 327b AktG in dem anstehenden verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf Grundlage einer von
der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als
Gutachter durchgeführten Unternehmensbewertung der Kabel Deutschland
Holding AG auf EUR 93,00 je Aktie der Kabel Deutschland Holding AG
festgelegt.
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