von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Frankenthal (Pfalz) mit Beschluss vom 20. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. 18 Antragsteller haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 11. Juli 2023 nicht abgehoölfen und die Sache dem OLG Zweibrücken zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Ansicht des LG Frankenthal ist das vom Bewertungsgutachten gefundene Eergebnis "jedenfalls nicht unvertretbar". Die angebotene Kompensation liege nicht außerhalb der Bandbreite der noch als angemessen zu bezeichnenden Werte (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Juli 2020, Az. 9 W 1/17).
SCI AG u.a. ./. Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland
43 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA und FA für Steuerrecht Thorsten Preuninger, 67433 Neustadt an der Weinstrasse
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Taylor Wessing, 80331 München
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