von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der
ams-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München,
als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht München I bei drei Verhandlungsterminen am 23. Juni 2022 sowie am 1. und 2. Dezember 2022 die gerichtlich
bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Matthias Popp und Herrn WP Dr.
Frederik Ruthardt, c/o Ebner Stolz, angehört. Nunmehr hat das Landgericht mit Beschluss vom 30. Juni 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es daher keine Erhöhung der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs ("Garantiedividende").
Gegen die Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen (wovon auszugehen ist).
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2023, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main
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