von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die ao.
Hauptversammlung der früher börsennotierten McKesson Europe AG am 6.
April 2023 hatte unter dem einzigen Tagesordnungspunkt dem
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zugunsten
der Hauptaktionärin McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
zugestimmt. Die Verschmelzung der McKesson Europe AG und der Ausschluss
der Minderheitsaktionäre ist am 14. Juni 2023 jeweils im Handelsregister
der beiden Gesellschaften eingetragen und damit wirksam geworden.
Als Ex-Tag für die Abwicklung des Squeeze-outs wurde der 21. Juni 2023 genannt. Die
Barabfindung in Höhe von EUR 24,13 je Aktie der McKesson Europe AG
dürfte daher in der laufenden Woche an die ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden.
Die Angemessenheit dieser
Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen hierzu: kanzlei@anlageanwalt.de
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