von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hat das LG München I bei dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 15. Juni 2023 die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herrn Dr. Thoralf Erb, Herrn WP Torben Hofmayer und Frau Jaqueline Wendel, c/o Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, angehört. Mit Beschluss vom gleichen Tag (noch ohne Entscheidungsgründe) hat das Landgericht die Spruchanträge zurückgewiesen.
Die Antragsteller können innerhalb von einem Monat ab Zustellung der begründeten Entscheidung Beschwerde einlegen, über die das (nunmehr hierfür zuständige) Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird.
Rolle, T. u.a. ./. Highlight Communications AG
69 Antragsteller
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