Sonntag, 15. Mai 2022

Anfechtungsklagen gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG

Schaltbau Holding AG
München
ISIN DE000A2NBTL2

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:
 
Im Nachgang zur außerordentlichen Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG vom 3. Februar 2022 wurde von drei Aktionären Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen erhoben gegen
 
(i) den Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Voltage BidCo GmbH als herrschendem Unternehmen und der Schaltbau Holding AG als abhängigem Unternehmen (TOP 1) und
 
(ii) die Beschlüsse über die Wahlen von Herrn Dr. Friedel Drees (TOP 3.1), Frau Vanessa Lemmer (TOP 3.2), Herrn Wilko Andreas Stark (TOP 3.3) sowie Herrn Willi Westenberger (TOP 3.4) zum Aufsichtsrat.
 
Die Klagen sind vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 2654/22 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. 
 
München, im April 2022
 
Schaltbau Holding AG
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. April 2022

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen