Mittwoch, 23. Februar 2022

Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, Neustadt, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 14. Januar 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim (Pfalz), Deutschland („HORNBACH Baumarkt“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der HORNBACH Baumarkt (ISIN DE0006084403) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HORNBACH Baumarkt in Höhe von EUR 3,00 je Aktie (die „HBM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 47,50 je HBM-Aktie (das „Delisting-Erwerbsangebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots begann am 14. Januar 2022 und endete am 22. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Die Bieterin hat am 22. Februar 2022 (der „Stichtag“), d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des Angebotsverfahrens börslich insgesamt 164.930 HBM-Aktien gegen Zahlung von Geldleistungen erworben. Der höchste dabei für eine HBM-Aktie gezahlte Kaufpreis betrug EUR 47,50. Die Übertragung der 164.930 HBM-Aktien auf die Bieterin erfolgt voraussichtlich am 24. Februar 2022.

Die am Stichtag erworbenen HBM-Aktien entsprechen ca. 0,52% des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt.

Neustadt, 23. Februar 2022

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
____________________

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG. Die Bestimmungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt. Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National Instrument 62-104 – Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sind auf https://www.pluto-offer.com verfügbar bzw. werden auf https://www.pluto-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis konnten bzw. können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf https://www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
____________________

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.pluto-offer.com
im Internet am: 23.02.2022. 

Neustadt, den 23. Februar 2022

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Februar 2022

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen