Samstag, 5. Februar 2022

Nachbesserung zum Squeeze-out bei der Gameforge Berlin AG (früher: Frogster Interactive Pictures AG): Zahlungsaufforderung durch die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erforderlich

Gameforge AG
Karlsruhe

Bekanntmachung der Gameforge AG gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung von Minderheitsaktionären der Gameforge Berlin AG, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013 auf die Hauptaktionärin übertragen worden sind (§§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes) mit ergänzenden Hinweisen zu den Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten.
ISIN DE000A0F47J1 / WKN A0F47J

I. Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 20. Januar 2022 (2 W 20/15.SpruchG)
 
„In Sachen
 
[Es folgen die Antragsteller 1) - 48) sowie 49) der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre und die Antragsgegnerin sowie die Prozessbevollmächtigten der Parteien.]
 
hat das Kammergericht – 2. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Vossler, den Richter am Kammergericht Dr. Dietrich und den Richter am Amtsgericht Dr. Holznagel am 20.01.2022 beschlossen:
 
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 11), 23), 24), 25), 33), 34), 37), 38), 39) und 40) wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2016 - 102 O 105/11.SpruchG abgeändert:
 
Die den Antragstellern gemäß §§ 327a, 327b AktG zu gewährende Barabfindung wird auf 32,41 Euro je Stückaktie der Gameforge Berlin AG festgesetzt.
 
2. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
 
3. Der Geschäftswert des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens wird auf jeweils 715.484,35 Euro festgesetzt.
 
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
 
II. Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung gemäß vorstehendem Beschluss
 
Die Aktionäre der Gameforge Berlin AG, deren Aktien aufgrund des Übertragungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG vom 5. Juni 2013 an die Hauptaktionärin übertragen worden sind (Squeeze Out), werden gebeten, sich schriftlich oder per E-Mail zu wenden an:
 
Gameforge AG, Dr. Martin Sester, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe,
 
Wir bitten um Übersendung einer Kopie oder eines Scans der Wertpapierabrechnung oder eines gleichwertigen Ausbuchungsbelegs der depotführenden Bank, aus der sich der Depotinhaber und die Anzahl der aufgrund des Squeeze Out übertragenen Aktien ergibt. Wir bitten außerdem um die Angabe einer Bankverbindung zur Auszahlung des nachzuzahlenden Betrages. 
 
Karlsruhe, im Februar 2022
 
Gameforge AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Februar 2022
 
__________
 
Nachtrag:
 
Für den BuG wurde die Barabfindung auf EUR 28,73 je Stückaktie festgesetzt. Eine grundsätzlich bis zum 16. Februar 2022 mögliche nachträgliche Annahme des niedrigeren BuG-Angebots dürfte daher nicht sinnvoll sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen