Freitag, 19. November 2021

Zahlung der Nachbesserung für ehemalige Aktionäre der biolitec AG

Mitteilung meiner Depotbank:

In dem vom HG Wien zu GZ 74 Fr 2598/18w geführten Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der biolitec AG, FN 376788a, Untere Viaduktgasse 6/9, 1030 Wien, auf den Hauptaktionär Dr. Wolfgang Neuberger (Par. 6 Abs. 2 öGesAusG iVm Par. 225c öAktG) wurde die angemessene Barabfindung mit Beschluss vom 11. Juni 2021 in Höhe von 34,60 EUR je Stückaktie zzgl. Zinsen von 2 Prozentpunkten jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab dem 05.12.2017 bis zur Fälligkeit festgesetzt. Der Beschluss des HG Wien ist mit Ablauf des 9. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen. 

Unter Berücksichtigung der ursprünglich angebotenen und bereits zur Auszahlung gebrachten Barabfindung in Höhe von 20,43 EUR je Stückaktie ergibt sich in Folge des Beschlusses des HG Wien eine vom Hauptgesellschafter als Ausgleich zu leistende, bare Zuzahlung in Höhe von 14,17 EUR je Stückaktie (zzgl. gesetzlicher Zinsen). 

Anspruchsberechtigt sind alle ehemaligen Aktionäre der biolitec AG, die bis zum 04.12.2017 Anteile an der biolitec AG gehalten haben. Die betroffenen Personen werden daher hiermit aufgefordert, sich bezüglich der Zahlung der gerichtlich festgelegten, baren Zuzahlung unter Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachweises und Mitteilung ihrer Kontodaten bei Dr. Wolfgang Neuberger, c/o WNB Beteiligungsholding GmbH, FN 420026k, Untere Viaduktgasse 6/9, 1030 Wien, zwecks Erfassung ihrer Daten und Anmeldung ihrer Ansprüche zu melden. Ohne entsprechende Kontaktaufnahme und Anmeldung kann eine Auszahlung der zustehenden Beträge aufgrund fehlender bzw. veralteter Adressen und Kontonummern nicht erfolgen.  (...)

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Zu den Hinweisen der Aktionärsvereinigung SdK: 

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