Donnerstag, 25. November 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 11456/21 verbunden.

Die Antragsteller hatten u.a. auf die erheblichen liquiden Mittel (laut Auskunft auf der Hauptversammlung ca. EUR 70 Mio., wobei nur EUR 29,5 Mio. als angeblich „freie Liquidität“ bei der Bewertung angesetzt wurden) und auf das wertvolle Immobilienvermögen verwiesen. Die Wachstumsrate sei mit lediglich 0,5 % deutlich zu niedrig angesetzt worden, die Marktrisikoprämie mit 5,75 % dagegen deutlich zu hoch.

Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html

LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Jaeckel, J. u.a. ./. Girnghuber GmbH
74 Antragsteller

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