Freitag, 1. Oktober 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Duisburg

Bekanntmachung über Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin

Die Hauptversammlung der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft vom 7. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg, die nominal in Höhe von rd. 99,52 % am Grundkapital der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 20. August 2021 in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beim Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) (HRB 73234 B) eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft in das Eigentum der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft von der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 1,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,02.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden zwecks Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen gesondert zu dieser Bekanntmachung unter ihrer im Aktienregister eingetragenen Anschrift kontaktiert.

Alternativ können die im Aktienregister eingetragenen Minderheitsaktionäre unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen: 

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg, Deutschland

Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

- Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung Deutsche Binnenreederei AG Squeeze-Out
- Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers
- Anzahl der gehaltenen Aktien an der Deutsche Binnenreederei AG
- Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages

Die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht unter Verzicht auf die Rücknahme zu befreien, soweit die Barabfindung nicht binnen einer Frist von vier Monaten nach dieser Bekanntmachung von den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären entgegengenommen wird.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Deutsche Binnenreeederei Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen sind. 

Duisburg, im September 2021

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen