Freitag, 21. Mai 2021

ISRA VISION PARSYTEC AG: Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens der ISRA VISION AG und Festsetzung der angemessenen Barabfindung auf EUR 10,24 (Squeeze-out)

Die ISRA VISION AG, Darmstadt, hat gegenüber der ISRA VISION PARSYTEC AG mit Schreiben vom 20. Mai 2021 das Verlangen vom 23. März 2021 bestätigt, die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gemäß §§ 327a ff. AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG (Minderheitsaktionäre) auf die ISRA VISION AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) beschließen zu lassen. Gleichzeitig hat die ISRA VISION AG die im Rahmen des Squeeze-out an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf EUR 10,24 je Aktie festgelegt und das Verlangen entsprechend konkretisiert. Die ISRA VISION AG hält mehr als 95 % des Grundkapitals der ISRA VISION PARSYTEC AG.

Der Übertragungsbeschluss soll auf der für den 30. Juni 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gefasst werden.

Weitere Einzelheiten sowie die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung wird der Vorstand der ISRA VISION PARSYTEC AG in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen.

Aachen, 20. Mai 2021

ISRA VISION PARSYTEC AG
Vorstand

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüftt. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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