Freitag, 21. Mai 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ISRA VISION AG

ISRA VISION AG
Darmstadt
(bis 18. Mai 2021 firmierend als Atlas Copco Germany Holding AG)
ISIN DE0005488100 / WKN 548810

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG, Darmstadt

Die außerordentliche Hauptversammlung der ISRA VISION AG, Darmstadt, (die „Gesellschaft“) vom 15. Dezember 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (die „Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die ISRA VISION AG (bisher firmierend als: Atlas Copco Germany Holding AG), Darmstadt (die „Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. Mai 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 7722 eingetragen. Die Verschmelzung der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft mit der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft ist am 18. Mai 2021 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 100966 und in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 7722 eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 46,77 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Darmstadt, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gesellschaft über die jeweilige Depotbank.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei. 

Darmstadt, im Mai 2021

ISRA VISION AG (bisher firmierend als: Atlas Copco Germany Holding AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Mai 2021

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüftt. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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