Dienstag, 16. März 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rück: Frist für Ergänzungsgutachten bis Ende September 2021 verlängert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit zwölf Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem 2007 beschlossenen Squeeze-out bei der Kölnischen Rückversicherungs AG kamen die gerichtlich bestellten Sachverständigen, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem Sachverständigengutachten auf EUR 182,06 je Aktie, was einer Anhebung um fast 10 % entspricht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_76.html

Das LG Köln hatte mit Beschluss vom 6. November 2020 von NPP eine ergänzende schriftliche Stellungnahme angefordert und um Stellungnahme zu den Ausführungen der Antragsgegnerin (mit einem Privatgutachten von Value Trust) und den Antragstellern gebeten. Auf Bitte von NPP hat das Gericht nunmehr die Frist zur Vorlage des Ergänzungsgutachtens bis zum 30. September 2021 verlängert. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, einen weiteren Kostenvorschuss von EUR 250.000,- einzahlen.

LG Köln, Az. 82 O 2/09
SCI AG u.a. ./. General Reinsurance Corporation
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen