Mittwoch, 25. November 2020

Covivio Office Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG (Aktienrechtlicher Squeeze-Out)

Frankfurt am Main, 25. November 2020. Die Covivio Office Holding GmbH hat der Covivio Office AG am 12. Oktober 2020 das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Covivio Office AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Covivio Office Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. Aktienrechtlicher Squeeze-Out).

Die Covivio Office Holding GmbH ist unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit 99,77 % am Grundkapital der Covivio Office AG beteiligt und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Covivio Office AG gefasst werden. In der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 18. November 2020 wurde besprochen, dass diese Hauptversammlung im Januar 2021 stattfinden wird.

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Anmerkung der Redaktion:

ISIN DE000A2G8XX3, WKN A2G8XX

Die damals noch als Godewind Immobilien AG firmierende Gesellschaft, die Covivio S.A. und die Covivio X-Tend AG hatten im Februar 2020 eine Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, wonach Covivio ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für 100 % des Grundkapitals von Godewind unterbreiten wird. Das auch als Delisting-Angebot dienende Übernahmeangebot erfolgte zu EUR 6,40 pro Aktie in bar, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/02/covivio-x-tend-ag-kundigt-abgabe-eines_14.html

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