Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 derVerordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)
Brilon, 18. November 2020
Der Vorstand der CENTROTEC SE (ISIN DE0005407506 / WKN 540750) hat heute
beschlossen, in Abstimmung mit dem Großaktionär Guido Krass, der die
Gesellschaft bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, einen Widerruf der
Zulassung der Aktien der CENTROTEC SE zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog.
Delisting).
Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und
Aufsichtsrat hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zu diesem
Zweck mit Herrn Krass eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting
abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat sich Herr Krass verpflichtet, den
Aktionären der CENTROTEC SE ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien in bar in
Höhe des gesetzlichen Mindestpreises zu unterbreiten. Der gesetzliche
Mindestpreis entspricht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen
Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor
der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG und wird von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt werden. Nach
Einschätzung von Herrn Krass beträgt der Mindestpreis aufgrund öffentlich
verfügbarer Informationen näherungsweise EUR 15,03; der Vorstand weist
darauf hin, dass der gesetzliche Mindestpreis und damit der von Herrn Krass
im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots gebotene Angebotspreis ggf. auch
etwas höher oder niedriger als dieser Betrag sein kann. Die Gesellschaft hat
sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots
einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und,
vorbehaltlich einer Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und der
Angemessenheit des Angebotspreises, das Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen
und unter Beachtung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung
der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach
Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in
einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren
Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die
Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von CENTROTEC-Aktien in
Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.
CENTROTEC SE
Die CENTROTEC SE ist über Tochtergesellschaften und Vertriebspartner in rund
50 Ländern vertreten. Zu den wichtigsten Konzerngesellschaften gehören Wolf,
Brink Climate Systems und Ned Air, die sich im Segment Climate Systems auf
Heizungs- Klima- und Lüftungstechnik, darunter Solarthermie-Systeme, BHKW
und Wohnungslüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung spezialisiert haben sowie
Ubbink und Centrotherm, bei denen im Segment Gas Flue Systems der Fokus auf
Abgas- und Luftführungssysteme liegt. CENTROTEC ist damit der einzige
börsennotierte Komplettanbieter für Heiz- und Klimatechnik sowie
Solarthermie und Energiesparlösungen im Gebäude in Europa.
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