von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hatten die gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), Anfang 2018 ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kamen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.htmlNach Vorlage eines schriftliche Ergänzungsgutachtens vom 25. Februar 2020 sollten die beiden Sachverständigen zu ihrem Gutachten am 21. Oktober 2020 und ggf. am 22. Oktober 2020 angehört werden. Angesichts der erneuten Zuspitzung der COVID-19-Pandemie wurde dieser Termin - wie bereits mitgeteilt - abgesagt. Nach dem Beschluss vom 16. Oktober 2020 soll die Verhandlung am 10. und ggf. auch am 11. Februar 2021 fortgesetzt werden.
Bis dahin sollen die beiden gerichtlichen Sachverständigen in einem schriftlichen Ergänzungsgutachten eine 19 Seiten umfassende, detaillierte Fragenliste beantworten. Die Fragen betreffen u.a. die geplante Kernkapitalquote, die Aufwandsplanung, die RWA (risk-weighted assets), die für die Bewertung zugrunde gelegte Ausschüttung/Thesaurierung, den Kapitalisierungszinssatz und Sonderwerte. Weitere Fragenkomplexe beschäftigen sich u.a. mit der Bank Austria BA-CA, der BPH Bank Polen und der International Moscow Bank (IMB).
LG München I, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München
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