Montag, 13. April 2020

Virtuelle Hauptversammlung zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out bei der comdirect bank AG zugunsten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft soll auf der Hauptversammlung am Dienstag, den 5. Mai 2020, 10:00 Uhr, beschlossen werden, dort unter TOP 6. Die Versammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre, d.h. als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Die Barabfindung hatte die COMMERZBANK auf EUR 12,75 festgesetzt:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/comdirect-bank-ag-barabfindung-fur.html

Um die für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderliche Schwelle von 90 % zu überschreiten, hatte die COMMERZBANK-Tochtergesellschaft Commerzbank Inlandsbanken Holding AG für ein Aktienpaket EUR 15,15 je comdirect-Aktie an die Petrus Advisers Ltd. gezahlt (zuzüglich Kostenerstattung und Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 0,75 % des Gesamtkaufpreises), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/commerzbank-inlandsbanken-holding-ag.html

Durch den Erwerb des comdirect-Aktienpaktes vermied die COMMERZBANK den als "Plan B" diskutierten, aber deutlich komplexeren Weg einer Verschmelzung mit der Hauptaktionärin, vgl.:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/die-commerzbank-scheitert-wie-erwartet.html

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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