Sonntag, 8. März 2020

Fortum stockt bei Uniper auf: Kommt mittelfristig ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der finnische Uniper-Großaktionär Fortum Oyi will die Mehrheit (und nicht nur 49,99 %), war daran aber bislang aus kartellrechtlichen Gründen gehindert. Fortum hatte bereits im Oktober 2019 bekannt gegeben, dass er mit den aktivistischen Aktionärinnen Elliott und Knight Vinke Vereinbarungen über den Erwerb von mehr als 20,5 % der Uniper-Aktie unterzeichnet habe, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/10/uniper-werden-den-vorgang-unter.html. Der Vollzug der Transaktion stünde allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörden in Russland und den USA.

Nunmehr scheint Fortum am Ziel zu sein. Wie Fortum kürzlich gemeldet hat, haben die russischen Behörden dem Energieunternehmen grünes Licht bei seinem geplanten Deal gegeben. Damit kann Fortum seinen Plan, weitere Aktien der Uniper SE zu übernehmen, umsetzen. Derzeit sei Russland dabei, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Deal ermögliche. Eine gesetzliche Regelung hatte die Finnen bisher am Kauf weiterer Anteile über der 50 %-Schwelle gehindert.

Nach Abschluss der Transaktion wird Fortum mehr als 70 % an Uniper halten und könnte damit mittelfristig einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anstreben. Im letzten Jahr hatte Fortum noch versichert, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und auch keinen Squeeze-out anzustreben - allerdings nur für "mindestens zwei Jahre". Ein Elliott-Unternehmen hatte dagegen im Frühjahr 2019 ausdrücklich den Abschluss eines Beherrschungsvertrags gefordert und die Tagesordnung der Uniper-Hauptversammlung entsprechend erweitern lassen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/hauptversammlung-der-uniper-se.html

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