von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung des Energieunternehmens innogy SE, Essen, am letzten Mittwoch, den 4. März 2020, hat dem von dem Hauptaktionärin Eon verlangten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugestimmt. Der Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde mit 99,76 % der vertretenen Stimmen gefasst (bei einer Präsenz von 91,31 %, davon jedoch mehr als 90 % von Eon gehalten). Mit Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister (laut Zeitplan von Eon Mitte April 2020) verlieren die Minderheitsaktionäre ihr Aktieneigentum.
Die Energiekonzerne Eon und RWE hatten im März 2018 vereinbart, die damalige RWE-Tochter innogy unter sich aufzuteilen. Eon will sich künftig ganz auf den Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie das Geschäft mit den Kunden konzentrieren. RWE erhält im Gegenzug die erneuerbaren Energien von innogy und Eon und will zu einem der weltweit führenden Produzenten von Ökostrom werden.
In dem fusionierten Unternehmen sollen bis zu 5.000 Stellen "sozialverträglich" wegfallen. Die Fusion soll im Jahr 2022 Synergien von EUR 740 Mio. bringen, 2024 sogar EUR 780 Mio.
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