Dienstag, 28. Januar 2020

IC Immobilien Holding AG: Squeeze-Out-Beschluss im Handelsregister eingetragen

Frankfurt am Main - Der Vorstand der IC Immobilien Holding AG hat heute erfahren, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG vom 17. Dezember 2019 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (so genannter aktienrechtlicher Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG) in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie am 23.01.2020 in das für die IC Immobilien Holding AG zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen wurde. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, welche demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Frankfurt am Main, den 27.01.2020

IC Immobilien Holding AG
Der Vorstand

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