von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
„Die auf den Namen lautenden nennbetragslosen Vorzugsaktien im anteiligen rechnerischen Betrag des Grundkapitals von je € 3,00 der Sanacorp Pharmaholding AG mit Sitz in Planegg bei München, die von anderen Vorzugsaktionären (Minderheitsaktionäre) als der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung, Planegg, eingetragen im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer 2482, gehalten werden, werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von € 29,00 je auf den Namen lautende nennbetragslose Vorzugsaktie an der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft auf die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung übertragen.“
Bezüglich der Sanacorp-Vorzugsaktien fand 2016 ein Delisting statt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/05/sanacorp-delisting.html. Der von der Sanacorp eG damals für das Delisting angebotene Erwerbspreis von insgesamt EUR 25,99 EUR bestand aus einem Preis von EUR 25,00 je Vorzugsaktie zuzüglich einem Dividendenausgleich in Höhe von EUR 0,99 EUR je Vorzugsaktie. Seitdem wurden die Aktien nur noch in Hamburg gehandelt (zu höheren Kursen, im letzten Jahr z.T. über EUR 36,-).
Die Sanacorp Pharmaholding AG ist selber nicht (mehr) operativ tätig, sondern eine Holdinggesellschaft im pharmazeutischen Großhandel. Über die italienische Zwischenholding Sanastera S.p.A. (ein Joint Venture mit der Astera S.A.) werden u.a. die Sanacorp Pharmahandel GmbH und die CERP Rouen S.A.S. gehalten.
Auftragsgutachten: Mazars
sachverständige Prüferin: SPS Peters Schönberger
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