Mitteilung des IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger
Nach unserer Ansicht bringt der vorliegende Entwurf betreffend den Gesellschafterausschluss eine gravierende Schwächung des Gremiums zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung, weil das Gremium kein Sachverständigengutachten mehr einholen darf. Die Streitschlichtung soll auf Basis der vorhandenen Unterlagen erfolgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit – wie ganz besonders bei Constantia Packaging – haben gezeigt, dass ein Asymmetrie zu Lasten der Streubesitzaktionär gegeben ist, weil der vom Squeeze Out-Werber beauftragte Gutachter unter Zeitdruck auf die (subjektiven, einseitigen) Informationen des Unternehmens angewiesen ist.
Der IVA wird eine entsprechend kritische Stellungnahme an das zuständige Ministerium abgeben.
Nach unserer Ansicht bringt der vorliegende Entwurf betreffend den Gesellschafterausschluss eine gravierende Schwächung des Gremiums zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung, weil das Gremium kein Sachverständigengutachten mehr einholen darf. Die Streitschlichtung soll auf Basis der vorhandenen Unterlagen erfolgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit – wie ganz besonders bei Constantia Packaging – haben gezeigt, dass ein Asymmetrie zu Lasten der Streubesitzaktionär gegeben ist, weil der vom Squeeze Out-Werber beauftragte Gutachter unter Zeitdruck auf die (subjektiven, einseitigen) Informationen des Unternehmens angewiesen ist.
Der IVA wird eine entsprechend kritische Stellungnahme an das zuständige Ministerium abgeben.
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