Pressemitteilung
Kronberg im Taunus - Das Landgericht Hamburg hat seine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 7. Dezember 2017 zwischen der Accenture Digital Holdings GmbH und der SinnerSchrader Aktiengesellschaft geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erlassen. Das Gericht hat die von der Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 10,21 sowie die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 0,27 beziehungsweise netto EUR 0,23 jeweils je Aktie der SinnerSchrader AG als angemessen erachtet und die Anträge der Antragsteller abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Accenture Digital Holdings GmbH
Die Geschäftsführung
Kronberg im Taunus - Das Landgericht Hamburg hat seine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 7. Dezember 2017 zwischen der Accenture Digital Holdings GmbH und der SinnerSchrader Aktiengesellschaft geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erlassen. Das Gericht hat die von der Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 10,21 sowie die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 0,27 beziehungsweise netto EUR 0,23 jeweils je Aktie der SinnerSchrader AG als angemessen erachtet und die Anträge der Antragsteller abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Accenture Digital Holdings GmbH
Die Geschäftsführung
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Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
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