von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Reise- und Wohnmobilhersteller Hymer AG haben sich die Beteiligten in der Beschwerdeinstanz auf eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags geeinigt. Der vom OLG Stuttgart mit Beschluss vom 13. September 2018 festgestellte Vergleich sieht eine Anhebung um EUR 2,18 (Erhöhungsbetrag) auf EUR 59,- vor (+ 3,84 %). Es handelt sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB, so dass alle ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre davon profitieren.
Hymer wurde kürzlich an den US-amerikanischen Wohnmobilhersteller Thor verkauft, nachdem auch ein (erneuter) Börsengang überlegt worden war. Die Kartellbehörden müssen der Transaktion noch zustimmen.
OLG Stuttgart, Az.20 W 13/17
LG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2017, Az. 31 O 61/13 KfH SpruchG
Zürn ./. Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG (jetzt: Erwin Hymer Vermögensverwaltungs SE)
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, c/o Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70596 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81615 München
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Reise- und Wohnmobilhersteller Hymer AG haben sich die Beteiligten in der Beschwerdeinstanz auf eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags geeinigt. Der vom OLG Stuttgart mit Beschluss vom 13. September 2018 festgestellte Vergleich sieht eine Anhebung um EUR 2,18 (Erhöhungsbetrag) auf EUR 59,- vor (+ 3,84 %). Es handelt sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB, so dass alle ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre davon profitieren.
Hymer wurde kürzlich an den US-amerikanischen Wohnmobilhersteller Thor verkauft, nachdem auch ein (erneuter) Börsengang überlegt worden war. Die Kartellbehörden müssen der Transaktion noch zustimmen.
OLG Stuttgart, Az.20 W 13/17
LG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2017, Az. 31 O 61/13 KfH SpruchG
Zürn ./. Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG (jetzt: Erwin Hymer Vermögensverwaltungs SE)
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, c/o Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70596 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81615 München
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