Donnerstag, 21. Juni 2018

Wolford AG: Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung von rund EUR 22 Mio. bis 11. Juli 2018 - Bezugsfrist 21. Juni bis 5. Juli 2018

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR 

18.06.2018 Bregenz - Der Vorstand der Wolford AG hat heute die Bezugsfrist der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Wolford AG am 4.5.2018 beschlossenen, ordentlichen Kapitalerhöhung des Grundkapitals von EUR 36.350.000 auf EUR 48.848.227,77 durch Ausgabe von 1.719.151 neuen Aktien mit 21.6. bis 5.7.2018 (einschließlich) sowie den Valutatag mit 11.7.2018 festgelegt. 

Wie bereits von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen, beträgt der Bezugspreis je neuer Aktie EUR 12,80 und das Bezugsverhältnis 20:7 (20 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von 7 neuen Stammaktien). Je bestehender (am 18.6.2018, 23:59 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit, gehaltener Aktie) der Wolford AG wird ein Bezugsrecht gewährt. Die Bezugsrechte haben die ISIN AT0000A21A30. Ein Bezugsrechtshandel (Auktionshandel) wird an der Wiener Börse zwischen 28.6.2018 und 2.7.2018 (einschließlich) ermöglicht. Die Bezugsaufforderung wird am 19.6.2018 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. 

Fosun Industrial Holdings Limited verpflichtete sich, sämtliche neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen, die im Rahmen des Bezugsangebots nicht aufgegriffen wurden. Damit hat Fosun Industrial Holdings Limited zugesichert, dass die Kapitalerhöhung vollständig gezeichnet wird. 

Die Billigung des nach Maßgabe des österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) und der Prospekt-Verordnung erstellten Prospekts für das Bezugsangebot der neuen Aktien in Österreich erfolgt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde am 18.6.2018. Der Prospekt steht ab dem 18.6.2018 auf der Website der Wolford AG (http://company.wolford.com/investor-relations/capital-increase) und am Sitz der Gesellschaft (Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz) während üblicher Geschäftszeiten kostenlos zur Verfügung. 

Aufgrund des derzeit laufenden Pflichtangebots (§ 22 ÜbG) der Fosun Industrial Holdings Limited vom 6.4.2018 haben die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung bis zum Ende der Nachfrist des Pflichtangebots (§ 19 Abs 3 Z 1 ÜbG; voraussichtlich der 14.8.2018) die ISIN AT0000A21A48, danach haben sie dieselbe ISIN wie die bestehenden Aktien der Wolford AG (ISIN AT0000834007). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Kapitalerhöhung erworbenen neuen Aktien nicht Gegenstand des Pflichtangebots der Fosun Industrial Holdings Limited sind und daher nicht in das Pflichtangebot eingeliefert werden können. Die neuen Aktien werden bis zur Angleichung ihrer ISIN mit der ISIN der bestehenden Aktien (voraussichtlich Mitte August 2018) im Standard Market Auction an der Wiener Börse notieren. 

Aktien, die in der Nachfrist des derzeit laufenden Pflichtangebots der Fosun Industrial Holdings Limited bereits bei der Zahl- und Abwicklungsstelle des Pflichtangebots eingereicht wurden und infolge dessen anstatt der bisherigen ISIN mit der ISIN AT0000A20EF4 versehen wurden, berechtigen gleichermaßen zum Empfang von Bezugsrechten wie die bestehenden Aktien der Wolford AG (ISIN AT0000834007). 

Disclaimer: Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien der Wolford AG wird ausschließlich in der Republik Österreich auf Grundlage eines von der Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten und gemäß Kapitalmarktgesetz veröffentlichten Prospekts erfolgen, welcher falls nötig nachzutragen ist. Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Wolford AG beabsichtigt, keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es wird kein öffentliches Angebot von neuen Aktien in den USA oder in anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich stattfinden.

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