Samstag, 23. Juni 2018

Squeeze-out bei der Softship AG: außerordentliche Hauptversammlung am 3. August 2018

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie sich angekündigt hatte, kommt es nunmehr auch bei der nur noch im Freiverkehr in Hamburg gehandelten Softship AG, Hamburg, zu einem Ausschluss der Minderheitsaktionäre. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. August 2018 steht als einziger Tagesordnungspunkt der Squeeze-out zugunsten der zum WiseTech Global-Konzern gehörenden Hauptaktionärin CargoWise GmbH auf der Tagesordnung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Softship Aktiengesellschaft, Hamburg, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der CargoWise GmbH mit Satzungssitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 25298 HB, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 11,66 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Softship Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“ 

Als Auftragsgutachterin für den Unternehmenswert hatte die Hauptaktionärin Ernst & Young (EY) beauftragt. Gerichtlich bestellte Prüferin ist Ebner Stolz.

Die angebotenen EUR 11,66 je Softship-Aktie liegen deutlich unter den zuletzt in Hamburg gehandelten Kursen (bei allerdings nur noch geringen Umsätzen). 2017 war die Einbeziehung der Aktien der Softship AG in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt worden, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/10/softship-ag-veroffentlicht-bericht-zum.html.

Die CargoWise GmbH hatte im letzten Jahr im Rahmen eines Übernahmeangebots EUR 10,- geboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/cargowise-gmbh-kundigt-den-aktionaren.html

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