von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu der 2013 eingetragenen grenzüberschreitenden Verschmelzung der Reply Deutschland AG (früher: syskoplan AG) auf die Reply S.p.A. konnte vergleichsweise beendet werden. Das Landgericht Dortmund - IV. Kammer für Handelssachen - hat mit Beschluss vom 18. Juni 2018 das Zustandekommen eines entsprechenden Vergleichs festgestellt.
Der Vergleich sieht einen Ausgleich in Höhe von EUR 4,41 je Reply Deutschland-Aktie vor. Diese bare Zuzahlung steht auch denjenigen ehemaligen Reply Deutschland-Aktionären zu, die die fakultative Barabfindung in Höhe von EUR 10,95 je Aktie angenommen hatten. Die bare Zuzahlung ist seit dem 1. Februar 2014 zu verzinsen.
Das Spruchverfahren zu der 2013 eingetragenen grenzüberschreitenden Verschmelzung der Reply Deutschland AG (früher: syskoplan AG) auf die Reply S.p.A. konnte vergleichsweise beendet werden. Das Landgericht Dortmund - IV. Kammer für Handelssachen - hat mit Beschluss vom 18. Juni 2018 das Zustandekommen eines entsprechenden Vergleichs festgestellt.
Der Vergleich sieht einen Ausgleich in Höhe von EUR 4,41 je Reply Deutschland-Aktie vor. Diese bare Zuzahlung steht auch denjenigen ehemaligen Reply Deutschland-Aktionären zu, die die fakultative Barabfindung in Höhe von EUR 10,95 je Aktie angenommen hatten. Die bare Zuzahlung ist seit dem 1. Februar 2014 zu verzinsen.
LG Dortmund, Az. 18 O 3/14 (AkteE)
Jaeckel u.a. ./. Reply S.p.A.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Reply S.p.A.:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, 50672 Köln
Jaeckel u.a. ./. Reply S.p.A.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Reply S.p.A.:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, 50672 Köln
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