Donnerstag, 28. Dezember 2017

Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG

Concrete Holding I GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IVG Immobilien AG
Bonn

ISIN DE000A11QXV6
WKN A11 QXV

Die außerordentliche Hauptversammlung der IVG Immobilien AG („IVG“) vom 18. Oktober 2017 hat unter anderem die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der IVG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Concrete Holding I GmbH („Concrete Holding I“), Frankfurt am Main, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 18. Dezember 2017 in das Handelsregister der IVG beim Amtsgericht Bonn (HRB 4148) eingetragen worden. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IVG auf die Concrete Holding I übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur den Anspruch auf Barabfindung.

Gemäß des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Concrete Holding I zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 32,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IVG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IVG beim Amtsgericht Bonn an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als der vom Landgericht Köln ausgewählten und bestellten sachverständige Prüfer geprüft und bestätigt.

Die banktechnische Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung wird von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der Concrete Holding I Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt.

Frankfurt am Main, im Dezember 2017

Concrete Holding I GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Dezember 2017

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen