Donnerstag, 28. Dezember 2017

Squeeze-out bei der Grohe AG

Grohe Beteiligungs GmbH
Hemer


Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Grohe AG
– ISIN DE000A0DP200 / WKN A0D P20 –

Die ordentliche Hauptversammlung der Grohe AG vom 21. November 2017 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Grohe Beteiligungs GmbH, Hemer, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen (§§ 327a ff. AktG).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Dezember 2017 in das Handelsregister der Grohe AG beim Amtsgericht Iserlohn unter HRB 5726 eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Grohe AG auf die Grohe Beteiligungs GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Grohe AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 63,48 je vinkulierte Namensaktie. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Wirtschaftsprüfer IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als den mit Beschluss vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfern für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt.

Die beschlossene Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Grohe AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Grohe AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich nach der Eintragung Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Grohe AG provisions- und spesenfrei.

Da die einigen Minderheitsaktionären aus der vormaligen Kommanditstruktur gemäß dem Verschmelzungsvertrag aus dem Jahr 2005 zustehenden Darlehen aufgrund des Verlusts der Aktionärsstellung zurückgeführt werden, werden diese Aktionäre gebeten, sich zur Auszahlung der Gesellschafterdarlehen direkt an die Treasury-Abteilung von Grohe (e-mail: treasury@grohe.com) zu wenden.

Hemer, im Dezember 2017

Grohe Beteiligungs GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Dezember 2017

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