Dienstag, 21. Februar 2017

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der MWG-Biotech AG

Eurofins Genomics B.V.

Breda, Niederlande


Bekanntmachung
über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der MWG-Biotech AG, Ebersberg

- ISIN DE000A1CRPP2 / WKN A1CRPP -


Die außerordentliche Hauptversammlung vom 13.12.2016 der MWG-Biotech AG, Ebersberg, hat gem. § 327 a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande, die über 95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG-Biotech AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 03.02.2017 in das Handelsregister der MWG-Biotech AG beim Amtsgericht München (HRB 123420) eingetragen. Damit sind kraft Gesetz alle Aktien der Minderheitsaktionäre der MWG-Biotech AG auf die Eurofins Genomics B.V. übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

Die Eurofins Genomics B.V. hat sich gem. § 327 b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der MWG-Biotech AG


eine Barabfindung von EUR 3,20


je auf den Namen lautender Stückaktie der MWG-Biotech AG zu zahlen.

Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten Prüfer, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herrn Wirtschaftsprüfer Marcus Jüngling, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MWG-Biotech AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Aktionäre der MWG-Biotech AG brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Ausbuchung der Aktien nichts zu veranlassen; die Übertragung der Aktien an die Eurofins Genomics B.V. und die Zahlung der Barabfindung auf das jeweilige Konto des ausscheidenden Aktionärs wird von den beteiligten Depotbanken veranlasst. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre grundsätzlich provisions- und spesenfrei. Als Abwicklungsstelle für die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung fungiert die Dero Bank AG, München.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gem. § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der MWG-Biotech AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der MWG-Biotech AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Eurofins Genomics B.V. übergegangen sind.

Breda/Niederlande, im Februar 2017

Eurofins Genomics B.V.

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2017

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