Mittwoch, 23. November 2016

Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG: Erhöhung der Barabfindung auf EUR 681,27 je Stückaktie (+ 29,03%)

Generali Deutschland AG

München


Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung in dem Spruchverfahren
betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aachen, gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG


In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der AachenMünchener Lebensversicherung AG gibt der Vorstand der Generali Deutschland AG (vormals: Generali Deutschland Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.08.2015, Az. 82 O 94/03, geändert durch Beschluss des Landgerichts vom 14.12.2015, bekannt:

Beschluss


In dem Spruchverfahren gemäß §§ 327a ff. AktG

1. - 21.   (Antragsteller)

gegen


22.
die AachenerMünchener Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Aureliusstr. 2, 52064 Aachen,

23.
die Generali Deutschland Holding AG, vertreten durch den Vorstand, Tunisstr. 19-23, 50667 Köln,

Antragsgegnerinnen,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf,

weiterer Beteiligter:
23.
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wenner, Weißenburgstr. 76, 50670 Köln,

gemeinsamer Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre,


hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lauber, die Handelsrichterin Brück und den Handelsrichter Maaßen am 21. August 2015 beschlossen:

Die Anträge des Antragstellers zu 11, 18 und 19 werden als unzulässig zurückgewiesen.

Die angemessene Barabfindung gemäß § 327 a AktG wird gerichtlich auf EUR 681,27 je Stückaktie der AachenMünchener Lebensversicherung AG festgesetzt.


Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Die Antragsgegnerinnen tragen ferner die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1-10, 12-17 und 20-21. Die Antragsteller zu 11, 18 und 19 sowie die Antragsgegnerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.


 
Der Geschäftswert wird auf EUR 4.749,990,57 festgesetzt.

Ergänzender Hinweis


Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im Bundesanzeiger erfolgen.

München und Aachen, im November 2016

Generali Deutschland AG
Der Vorstand

AachenMünchener Lebensversicherung AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. November 2016

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