In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (dem ersten durchgeführten Fall dieser Ausschlussmöglichkeit) bei der PROCON MultiMedia AG, Hamburg, hatte das Landgericht Hamburg den Barabfindungsbetrag um 12,6 % angehoben. Dagegen hatten sowohl einige Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt, wie die Aktionärsvereinigung SdK mitteilt (AnlegerPlus 09/2014, S. 52). Das Verfahren wird somit in II. Instanz vor dem OLG Hamburg fortgeführt.
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