Dienstag, 7. Oktober 2014

Deutliche Erhöhung der Barabfindung im Fall SMARTRAC

Wie die Aktionärsvereinigung SdK berichtet, gab es in dem Spruchverfahren (nach niederländischem Recht) zum Squeeze-out bei der früher in Deutschland gelisteten SMARTRAC eine deutliche Nachbesserung. Statt dem angebotenen Abfindungspreis in Höhe von EUR 11,- hat das Gericht in Amsterdam die Abfindung inkl. Zinsen auf EUR 15,75 erhöht. Ein Gutachter war zuvor zu einem Unternehmenswert in Höhe von sogar EUR 16,10 je SMARTRAC-Aktie gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/08/squeeze-out-bei-smartrac-deutliche.html.

Die Gutschrift der Abfindung erfolgt nicht automatisch, sondern muss nach Mitteilung der SdK beantragt werden.

Quelle: AnlegerPlus 09/2014, S. 52

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