Freitag, 16. Mai 2014

Squeeze-out bei der Comarch Software und Beratung AG: LG München I erhöht Barabfindung auf EUR 3,30

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Comarch Software und Beratung Aktiengesellschaft, München, hat das Landgericht München I den Barabfindungsbetrag auf EUR 3,30 erhöht (Beschluss vom 7. Mai 2014). Gegenüber dem von der Antragsgegnerin, der Comarch AG, angebotenen Betrag von EUR 2,95 entspricht dies einer Anhebung um EUR 0,35, entsprechend fast 12 % mehr. Der Erhöhungsbetrag ist ab dem 3. Oktober 2012 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  
Gegen den Beschluss des Landgerichts kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden.
 
LG München I, Az. 5 HK O 21386/12 (Helfrich, M. ./. Comarch AG).
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Comarch AG:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

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