Donnerstag, 24. April 2014

Squeeze-out bei der Brainpool TV AG: Auszahlung der Nachbesserungsansprüche

VIVA Media GmbH

Berlin

  

Bekanntmachung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre

der Brainpool TV AG, Köln

 

(Ergänzung zu der am 31. Mai 2013 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 Spruchgesetz)
im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Brainpool TV AG

– ISIN DE0005188908/ WKN 518 890 –



Am 31. Mai 2013 wurde der rechtskräftige Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I -26 W 6/09, AktE) vom 20. Februar 2013 betreffend der Barabfindung von Minderheitsaktionären, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung auf den Hauptaktionär übertragen worden sind, gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dies vorausgeschickt, gibt die VIVA Media GmbH die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorerwähnten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergebenden Nachbesserungsansprüche der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre bekannt:

Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Aktionäre der Brainpool TV AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung – € 0,28 je Stückaktie zzgl. Zinsen hierauf für die Zeit ab 28. Juni 2002 bis zum 31. August 2009 in Höhe von je 2%-Punkten und ab dem 1. September 2009 in Höhe von je 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB bis zum 24. April 2014 (einschließlich) – nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Aktionäre der Brainpool TV AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 30. Mai 2014 keine Gutschrift der Zuzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

 

Deutsche Bank AG.

 
Die Entgegennahme der Nachzahlung ist für die Nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Brainpool TV AG provisions- und spesenfrei.

Die nachzuzahlende Barabfindung und die Zinsen hierauf gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind die Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu unterwerfen.

Berlin, im April 2014
VIVA Media GmbH
Die Geschäftsführung
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. April 2014
 

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