Mittwoch, 23. April 2014

GSW Immobilien AG: Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Berlin, 23. April 2014 - Wie am 7. März 2014 angekündigt, beabsichtigen die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der Deutsche Wohnen AG als herrschendem Unternehmen und der GSW Immobilien AG als beherrschtem Unternehmen. 

Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers sowie der Zustimmung der Aufsichtsräte der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG geeinigt, den außenstehenden Aktionären in dem Beherrschungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 7 Aktien der Deutsche Wohnen AG für je 3 Aktien der GSW Immobilien AG anzubieten. Des Weiteren haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG unter den vorgenannten Vorbehalten geeinigt, dass in dem Beherrschungsvertrag für die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 1,40 nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der GSW Immobilien AG für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden soll. 

Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits genannten Gremienentscheidungen insbesondere der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG, die für den 11. Juni 2014 bzw. 18. Juni 2014 geplant sind, sowie der Eintragung in das Handelsregister der GSW Immobilien AG. 

GSW Immobilien AG 
Charlottenstraße 4 10969 Berlin 
ISIN: DE000GSW1111 
WKN: GSW111 
Kontakt: Investor Relations 
Tel.: 030. 25 34 13 62 
Email: ir@gsw.de 

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