Mittwoch, 9. April 2014

Altira Aktiengesellschaft: Anfechtungsklage gegen Delisting-Beschluss

Altira Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

WKN 121806 ISIN DE0001218063

 

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage

gemäß § 246 Abs. 4 AktG


Die Altira Aktiengesellschaft gibt gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz bekannt, dass mehrere Aktionäre gemeinsam Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben haben gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. August 2013 zu dem Tagesordnungspunkt 6,

 
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.

Die Klage ist anhängig beim Landgericht Frankfurt am Main – 5. Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 3-05 O 215/13. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist auf Dienstag, den 18. Februar 2014 um 09:30 Uhr bestimmt worden.                              

Frankfurt am Main, den 04. November 2013
 
Altira Aktiengesellschaft
Der Vorstand
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 5. November 2013
 

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