Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft am heutigen Tag ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. aktienrechtlicher 'Squeeze-Out').
Die Zurmont Madison Deutschland GmbH ist mit 95,06% am stimmberechtigten Grundkapital der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im Frühjahr 2014 gefasst werden.
Büdingen, den 11. Dezember 2013
Der Vorstand
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